Die Brennwert Gasheizung -Abgasverlustmessung für den Klimaschutz-

Gasheizung

Die Brennwert Gasheizung. Mit Abgasverlustmessung viel Potential für die CO² Einsparung vorhanden.

Klimaschutz ist heute in aller Munde. Der weltweite CO² Ausstoß soll so schnell wie möglich minimiert werden. Um selber was zu tun braucht man noch nicht mal vor die Haustür zu gehen. In Deutschland gibt es knapp 6,3 Millionen Brennwert Gasheizungen. Eine davon befindet sich wahrscheinlich auch in Ihrer Wohnung bzw. Wohnhaus.

Die Brennwert Feuerstätte ist mittlerweile seit Mitte der 90er Jahre in deutschen Haushalten Stand der Technik. Vor der Brennwerttechnik waren sogenannte Heizwertgeräte in den Heizungsräumen zu finden. An diesen Feuerstätten wurden jährlich Abgasverlustmessungen durchgeführt um den genutzte Brennstoff so effizient wie möglich zu verbrennen und den daraus resultierenden CO² Ausstoß so gering wie möglich zu halten.

Bei der Brennwert Gasheizung ist keine Abgasverlustmessung mehr vorgeschrieben

Messprotokoll Gasheizung
Messprotokoll einer Brennwertfeuerstätte

Seit der Einführung der Gas Brennwerttechnik wird an den betreffenden Heizungsanlagen alle zwei bzw. drei Jahre eine sogenannte Abgaswegeprüfung nach KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung) mit einer Kohlenmonoxidmessung durchgeführt. Eine Abgasverlustmessung nach 1. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) um den CO² Ausstoß möglichst gering zu halten und den Kessel so effizient wie möglich zu betreiben gibt es seit dem bestehen der Technik aber nicht.

In der täglichen Praxis hat sich gezeigt, dass bei Brennwert Gasfeuerstätten kein großes Augenmerk auf den Abgasverlust gelegt wird. In den zwei bzw. drei Jahren in denen der Schornsteinfeger dann auch keine Abgaswegüberprüfung nach KÜO an den Anlagen durchgeführt, wird oft auch die Wartung in der Zwischenzeit vernachlässigt. Dies führt durch Verschmutzung und Verschlechterung der Einstellwerte des Brenners zu höheren Abgasverlusten und somit zu einem höheren CO² Ausstoß als es eigentlich durch die moderne Technik nötig wäre. Auch nach einer Wartung findet die optimale Einstellung des Abgasverlustes oft nicht statt weil dieser ja nicht offiziell geprüft wird.

Eine richtig eingestellte und gereinigte Gas Brennwertfeuerstätte bewegt sich in einem Abgasverlustbereich von 1 – 2 %. Bei der täglichen Arbeit hat man aber immer wieder mit Anlagen zu tun die im Bereich von 5 – 6 % oder teilweise auch mal höher liegen.

Mit diesen Werten liegen die Feuerstätten immer noch deutlich unter den von der 1.BImSchV geforderten Werten von 9, 10 und 11 % für Heizwertgeräte. Reizen Sie Ihre Geräte aber ruhig aus. Die Technik kann mehr leisten. Eine regelmäßig wiederkehrende Abgasverlustmessung kann von Ihrem ansässigen Schornsteinfeger kostengünstig mit durchgeführt werden.

Verlängerung der Messintervalle nach 1.BImSchV auch an Heizwert Feuerstätten

Seit der letzten Novellierung der 1. BImSchV sind auch die Messintervalle an sogenannten Heizwert Feuerstätten bei Anlagen die jünger als 12 Jahre sind auf einmal alle drei Jahre und bei Anlagen die älter als 12 Jahre sind auf einmal alle zwei Jahre entgegen jeglicher CO² Einsparbemühungen der Bundesregierung von vorher jährlicher Überprüfung verlängert worden.

Diese Verlängerung der Überprüfungsintervalle wurde vom Gesetzgeber erlassen obwohl sich an der Heizwert Technik der neuen Feuerstätten und dem Grad der Verschmutzung in den Aufstellräumen eigentlich nichts verändert hat.

Freiwillige Messung nach 1.BImSchV für dem Klimaschutz

Sie als Eigentümer haben die Möglichkeit die jährliche Messung nach 1.BImSchV bei ihrem Schornsteinfeger zu beauftragen. So haben Sie jährlich im Blick ob eine Wartung Ihrer Anlage nötig ist oder nicht. Mit einer optimal eingestellten und gereinigte Öl- oder Gasheizung leisten Sie einen aktiven Beitrag um den CO² Ausstoß ihrer Feuerstätte auf ein Minimum zu reduzieren.

Was habe Sie sonst noch davon? Die Brennstoffeinsparungen die durch die regelmäßigen jährlichen Abgasverlustmessungen entstehen sind höher als der Betrag den Sie für eine jährlich Messung beim Schornsteinfeger bezahlen müssen. D.h. Ihre Brennstoffausgaben sinken und der positive Nebeneffekt ist eine Senkung des CO² Ausstoßes Ihrer Heizungsanlage.

Wir können Ihnen gerne jährliche, einmal alle zwei bzw. einmal alle drei Jahre Abgasverlustmessungen je nach Messzyklus ihrer Heizungsanlage nach 1. BImSchV anbieten. Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns.

Messung nach 1. BImSchV

Durchführung der Abgasverlustmessung nach 1. BImSchV bei der Abgaswegekontrolle nach KÜO an Öl- und Gasfeuerstätten jährlich, einmal alle zwei Jahre oder einmal alle drei Jahre.

  • Durchführung der Messung im zuge der vorgeschriebenen Abgaswegeprüfung
  • Protokoll über die Abgasverlustmessung
ab 9,20 € inkl. MwSt.
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Schornsteinfegermeister
Malte Klenner
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