Gebäudeenergiegesetz 2024

Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet seit dem 1. Januar 2024 den rechtlichen Rahmen für den klimafreundlichen Umbau der Wärmeversorgung in Deutschland. Ziel ist es, die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudesektor zu erhöhen und die CO₂-Emissionen zu senken. Besonders relevant sind dabei die Regelungen zum Austausch und Einbau von Heizungsanlagen.​

Bestehende Heizungen: Weiterbetrieb möglich

Funktionierende Heizungen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden. Ein verpflichtender Austausch nach Gebäudeenergiegesetz ist nicht vorgesehen. Allerdings müssen Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Zudem sind Heizungsprüfungen und -optimierungen verpflichtend:​

  • Ab dem 1. Oktober 2024 für Anlagen mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten.​

Dazu auch folgender Blogbeitrag: Verbot von Ölheizungsanlagen in Hamburg

Neue Heizungen: 65 % erneuerbare Energien

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten im Neubaugebiet nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.​ Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind:​

  • In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern: ab dem 1. Juli 2026
  • In Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern: ab dem 1. Juli 2028​

Vor Ablauf dieser Fristen dürfen weiterhin neue Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden, jedoch nur nach einer verpflichtenden Beratung.​

Stufenweise Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien

Für ab den 01. Januar 2024 neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gelten ab 2029 schrittweise steigende Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien:​

  • Ab 2029: mindestens 15 %
  • Ab 2035: mindestens 30 %
  • Ab 2040: mindestens 60 %
  • Ab 2045: 100 %​

Diese Regelungen des GEG betreffen:​

Neubauten: Ab dem 1. Januar 2024 müssen Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.​

Bestandsgebäude: Für bestehende Gebäude gelten die oben genannten Übergangsfristen, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.​

Mehrfamilienhäuser: Eigentümergemeinschaften sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2024 eine Bestandsaufnahme ihrer Heizungsanlagen durchzuführen.​

Technologische Optionen für den Heizungstausch

Um die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz zu erfüllen, stehen verschiedene Technologien zur Verfügung:​

  • Elektrische Wärmepumpen
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Hybridheizungen
  • Solarthermieanlagen
  • H2-Ready-Gasheizungen
  • Biomasseheizungen

Gasheizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Gasen. Die Variante der H2-Ready-Gasheizungsanlagen ist aber auch nur eine theoretische Möglichkeit die GEG Anforderungen zu erfüllen weil die bestehenden Gasnetze nicht dafür geeignet sind den hochflüchtigen Wasserstoff zu transportieren. ​

Optimierung von Gebäuden für Wärmepumpen

Der Einsatz von Wärmepumpen ist besonders effizient in gut gedämmten Gebäuden mit niedrigen Vorlauftemperaturen. In Altbauten kann eine hohe Vorlauftemperatur zu hohen Betriebskosten führen. Daher sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:​

Dämmung: Verbesserung der Gebäudehülle, insbesondere Dach, Fassade und Fenster, um Wärmeverluste zu minimieren.​

Heizsystem: Installation von Flächenheizungen (z. B. Fußbodenheizung) oder größeren Heizkörpern, die mit niedrigeren Vorlauftemperaturen arbeiten.​

Hydraulischer Abgleich: Optimierung des Heizsystems zur gleichmäßigen Wärmeverteilung.​

Lärmschutz: Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen sollten Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmemissionen berücksichtigt werden.​

Die Massnahmen die in vielen Altbauten nötig sind um das Gebäude nur mit einer Wärmepumpe mit Wärme zu versorgen sind teilweise mit extrem hohen Kosten verbunden. Nicht selten muss dafür die gesamte Gebäudeaussenhülle optimiert werden. Bei diesen Konstellationen lohnt sich ein Blick auf Hybridsysteme. Bei Hybridsystemen übernimmt die Wärmepumpe die Grundlast des Gebäudes. Wird die Anlagenaufwandszahl bei niedrigen Aussentemperaturen schlechter (mehr Stromverbrauch um die benötigte Heizleistung zu erbringen) übernimmt für Spitzenlasten in der Regel eine Gas Brennwertheizung die Fehlende Heizleistung der Wärmepumpe.

Diese Heizungsvariante ist auch mit hohen Kosten verbunden. In der Regel sind die Kosten aber bei weitem nicht so hoch wie eine komplette dämmtechnische Sanierung der Gabäudeaussenhülle.

Förderungen für den Heizungstausch

Der Staat unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen mit finanziellen Förderungen:​

  • Basisförderung: 30 % Zuschuss​
  • Einkommensabhängiger Bonus: Zusätzlich 30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 40.000 €​
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: Zusätzlich bis zu 20 % bis zum 31. Dezember 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen​

Ausnahmen und Härtefälle

In bestimmten Fällen können Eigentümer von der Pflicht zum Einbau einer Heizung mit 65 % erneuerbaren Energien befreit werden, beispielsweise bei unzumutbarer Härte oder wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz geplant ist, der innerhalb von zehn Jahren realisiert wird.​

Das Gebäudeenergiegesetz stellt klare Anforderungen an den Einbau und Austausch von Heizungsanlagen. Durch die Kombination aus verpflichtenden Vorgaben und finanziellen Anreizen soll der Übergang zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung bis 2045 gelingen.

  17. April 2025
  Kategorie: Recht
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