Eine Abgasanlage gilt als einfach belegt, wenn nur eine Feuerstätte angeschlossen ist. Wenn Abgase von mehreren Feuerstätten über ein Verbindungsstück (z.B. Kaskadenschaltung) in den senkrechten Teil der Abgasanlage eingeleitet werden, gilt dies auch als Einfachbelegung.
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