Feuerstätten sind ortsfest benutzte Anlagen oder Einrichtungen, die dafür bestimmt sind, durch Verbrennung von Brennstoffen Wärme zu erzeugen. Feuerstätten gelten als Bauprodukte im Sinne der Landesbauordnung.
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Schornsteinfegermeister
Malte Klenner
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