Der Feuerstättenbescheid §14a nach Schornsteinfegerhandwerksgesetz wird jedem Betreiber von kehr- und überprüfungspflichtigen Feuerstätten und Abgasanlagen vom zuständigen, bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgestellt. Er beinhaltet Name und Anschrift des Eigentümers, alle Feuerstätten und Abgasanlagen in einem Gebäude und die Überprüfungsfristen nach Kehr- und Überprüfungsordnung und Bundesimmissionsschutzverordnung.
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