Im Kehrbuch des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers sind alle Angaben über Eigentümer und Besitzer von Feuerstätten und Abgasanlgen enthalten damit der Berzirksschornsteinfeger die ihm von der zuständigen Stelle übertragenen Aufgaben odnungsgemäß durchführen kann. In das Kehrbuch müssen alle Durchführungsdaten von Reinigungs- und Überprüfungsdaten eingegeben werden. Es befinden sich alle Bescheinigungen zu Mängelmeldungen, Bauabnahmen und sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten im Kehrbuch.
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