Ölderivate sind unverbrannte Ölrückstande die bei der Messung des Rußgehaltes an Ölheizungsanlagen nach 1. Bundesimmissionsschutzverordnung in der Messprobe des Rußgehaltes nachgewiesen werden. Nach Verordnung dürfen sich keinerlei Ölderivate in der Messprobe befinden. Ansonsten ist die Heizung zu bemängeln.
« zurück zum Glossar Index