1.BImSchV
Feinstaub Grenzwert -Nächste Stufe am 31.12.2020 für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe fällig-
Die nächste Stufe der 1.BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) §26 zur Einhaltung der festgelegten Feinstaub Grenzwerte wird in naher Zukunft für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe fällig. [ … ]